75 % SONDERABSCHREIBUNG FÜR ELEKTROFAHRZEUGE!

Jetzt mit dem Autohaus Ebner steuerlich durchstarten – und nachhaltig profitieren!

Die Zukunft fährt elektrisch – und wird der Umstieg auf E-Mobilität für Unternehmen und Selbstständige noch attraktiver:
Dank der neuen 75 %-Sonderabschreibung können Sie beim Kauf eines Elektrofahrzeugs – egal ob Neuwagen oder junger Gebrauchtwagen – jetzt richtig Steuern sparen.

Entdecken Sie bei uns in Albbruck am Hochrhein über 20 sofort verfügbare Elektrofahrzeuge führender Marken – perfekt für Ihren Einstieg in eine wirtschaftlich und ökologisch smarte Mobilität.

Darum lohnt sich die Investition für Unternehmer und Selbstständige

Die 75 %-Sonderabschreibung ist Ihr direkter Vorteil beim Umstieg auf nachhaltige Antriebe:

✔️ Bis zu 75 % steuerlich absetzbar im Anschaffungsjahr

✔️ Gilt sowohl für Neu- als auch Gebrauchtfahrzeuge

✔️ Deutliche Kostenersparnis und Steuervorteile

✔️ Ein klares Signal für Innovation und Umweltbewusstsein

Ob Firmenwagen, Flottenfahrzeug oder Einzelanschaffung – mit dieser Regelung senken Sie Ihre Steuerlast, stärken Ihre Liquidität und positionieren Ihr Unternehmen als zukunftsorientiert.

Was genau wird gefördert?

✔️ Nur reine Elektrofahrzeuge (BEV) – keine Plug-in-Hybride

✔️ Gültig für Anschaffungen zwischen 30.06. 2025 und 01.01. 2028

✔️ Bruttolistenpreis bis 100.000 €

✔️ Mindestens 90 % betriebliche Nutzung erforderlich

✔️ Zusätzlich zur regulären Abschreibung (AfA) anwendbar

Wann ist die 75 %-Abschreibung besonders sinnvoll?

Die Sonderabschreibung bietet vor allem dann große Vorteile:

  • Bei hochwertigen Elektrofahrzeugen, z. B. Transportern oder Premium-Firmenwagen

  • Wenn im Anschaffungsjahr eine hohe Steuerlast besteht

  • Wenn keine Umweltbonusförderung mehr greift

  • Als Liquiditätsstrategie, um Investitionen steuerlich sofort wirksam zu machen

Die verbleibende Abschreibung verteilt sich auf die Folgejahre –
10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 %.

Fragen und Antworten

Alle Unternehmen, Selbstständigen und Freiberufler, die ein reines Elektrofahrzeug für den betrieblichen Einsatz erwerben.

Privatpersonen sind von der Regelung ausgenommen.

Ab Juli 2025 – ab diesem Zeitpunkt kann die Sonderabschreibung für neu angeschaffte Fahrzeuge geltend gemacht werden.

Nein, die Förderung gilt ausschließlich für batterieelektrische Fahrzeuge (BEV).

Im Anschaffungsjahr können 75 % der Nettoanschaffungskosten sofort steuerlich abgesetzt werden.

Die restlichen 25 % werden über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben.

Ja, der Bruttolistenpreis darf 100.000 € nicht überschreiten.

Das Fahrzeug muss überwiegend betrieblich genutzt werden (mindestens 90 %) und dem Betriebsvermögen zugeordnet sein.

Alle Belege sollten steuerlich dokumentiert werden.

Teilweise ja – in vielen Fällen ist eine Kombination mit bestehenden staatlichen Förderungen oder regionalen Programmen möglich.

Wir empfehlen, die Details vorab mit Ihrem Steuerberater abzustimmen.

Autohaus Ebner – Ihr Partner für Elektromobilität am Hochrhein

Nutzen Sie die Chance auf massive Steuervorteile und entdecken Sie unsere große Auswahl an sofort verfügbaren Elektrofahrzeugen führender Hersteller.

Wir beraten Sie individuell, kompetent und verständlich – vom Fahrzeugkauf bis zur steuerlichen Einordnung.